AGB

First of all: Wie im restlichen Leben verfolge ich auch im Geschäftlichen die Devise: »Sei kein Arsch.« Das heißt: Ich verklage meine Kunden nicht, lasse Ihnen keine bösen Anwaltsbriefe zugehen und arbeite auch nicht mit russischen Inkasso-Unternehmen zusammen, die beim Eintreiben von Forderungen Motorradketten durch schwielige Hände gleiten lassen. Das Leben ist zu kurz für so etwas. Und: Ich mag meine Kundinnen. Und bislang habe ich mich noch immer mit ihnen einigen können. Dabei gilt mein Wort und ich setze auf gegenseitiges Vertrauen. Allerdings erwarte ich auch von meinen Kunden, dass sie keine Ärschinnen sind. Als es zwei von ihnen doch mal waren, hab ich mich halt von ihnen getrennt. Kein Drama. Was ich damit sagen will: Die Bleiwüste, die hier folgt, hab ich mir nie wieder anschauen müssen. Und ich hab es eigentlich auch nicht vor. Et voilà:

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Zustandekommen des Vertrages
2  Beauftragung Dritter
3  Leistungsumfang
4  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5  Vereinbarung von Lieferfristen
6  Übermittlung der Texte
7  Haftung
8  Preise
9  Zahlung
10  Datenschutz
11  Gerichtsstand
12  Schlussbestimmungen

1  Zustandekommen des Vertrages

1.1  Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen Worte & Wörter, Thomas Hübener (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text zusammen mit einem vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages aufgrund einer unverbindlichen Anfrage beim Auftragnehmer vollständig eingegangen ist und der Auftrag vom Auftragnehmer angenommen und bestätigt wurde. Im Fall einer Textleistung kommt der Vertrag zustande, wenn einem vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag eine Bestätigung durch den Auftragnehmer folgt.

1.2  Im Falle der Vereinbarung einer zu leistenden Anzahlung kommt der Vertrag bei Erfüllung der unter 1.1 genannten Voraussetzungen erst nach Zahlungseingang zustande.

1.3  Jeder Vertrag basiert auf den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen, also auch für etwaige zukünftige Aufträge, anerkannt werden. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2  Beauftragung Dritter

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Korrekturen, Lektorate und Textleistungen selbst vorzunehmen, sondern kann unabhängige Korrektoren, Lektoren und Texter, deren in internen Prüfungen ermittelte Qualifikation den Maßstäben des Auftragnehmers gerecht wird, mit der Bearbeitung der erhaltenen Aufträge betrauen. Eine Rechtsbeziehung des Auftraggebers besteht auch bei einer solchen Einschaltung zuliefernder Dritter ausschließlich zum Unternehmen Worte & Wörter, Thomas Hübener.

3  Leistungsumfang

3.1  Korrektorat

Das Korrektorat auf Papier erfolgt nach den Regelungen der DIN 16 511, deren wichtigste Korrekturzeichen in der jeweils aktuellen Ausgabe des Duden Band 1 – Die deutsche Rechtschreibung aufgeführt und exemplifiziert werden. Geprüft wird ausschließlich, ob Orthografie, Grammatik und Interpunktion des Textes regelkonform sind. Die Korrektur von Stil und Inhalt des Textes sowie die Überprüfung der richtigen Schreibung von Eigennamen etc. sind nicht Gegenstand der Leistung. Eine von den Regeln der offiziellen Orthografie, wie sie im jeweils aktuellen Standardwerk Duden niedergelegt sind, abweichende Schreibung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im Auftragsschreiben sowie der Beifügung einer Liste der betreffenden Alternativformen. Wird im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich die Korrektur nach den Vorschriften der alten Rechtschreibung gewünscht, so erfolgt sie auf der Grundlage der neuen amtlichen und ab 1. August 2006 allein verbindlichen  Rechtschreibregeln.

3.2  Lektorat

Das Lektorat erfolgt zusätzlich zur Korrektoratleistung. Es wird grundsätzlich in digitaler Form und nur in Ausnahmefällen auf Papier vorgenommen. Geprüft und verbessert wird die stilistisch-formale Qualität des Manuskriptes. Das Lektorat beinhaltet u. a. die Vereinheitlichung etwaiger differierender Tonhöhen des Textes sowie die Vermeidung umgangssprachlicher, redundanter, wiederholender, tautologischer und semantisch widersprüchlicher Wendungen. Der Text wird dem vom Auftraggeber gewünschten und approximativ im Auftrag schriftlich zu umreißenden ästhetischen Duktus – lakonisch-nüchtern, mitreißend, metaphernreich, »wissenschaftlich« etc. – angepasst. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt, falls es dem Auftragnehmer aufgrund fehlenden erforderlichen wissenschaftlichen Spezialwissens nicht unmöglich ist, nach schriftlicher Verankerung im Vertrag auch ein inhaltliches Lektorat, das logischen Aufbau, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Argumentationsganges prüft und gegebenenfalls verbessert.

3.3  Texte

3.3.1  Der Leistungsumfang der Textleistungen richtet sich nach der spezifischen Ausgestaltung im Vertrag.

3.3.2  Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einmaliges Nutzungsrecht des erstellten Textes für die vertraglich vereinbarten Werbeformen und Medien. Ein über den vertraglich festgeschriebenen Rahmen hinausgehender Einsatz der durch den Auftragnehmer erstellten Texte sowie ihre Verwendung in anderen als den im Kontrakt mit dem Auftragnehmer fixierten Kontexten bedarf separater Verhandlungen und muss zu den Konditionen des Auftragnehmers und Texturhebers honoriert werden. Jede Verwertungsrechtverletzung durch vereinbarungswidrige Mehrfachnutzung von durch den Auftragnehmer erstellten Texten kann strafrechtlich verfolgt werden.

4  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer eine gut lesbare Version des zu korrigierenden oder zu lektorierenden Textes vorliegt. Er hat ferner alle zur Erbringung der gewünschten Leistung erforderlichen sachdienlichen Informationen, insbesondere hinsichtlich Verwendungszweck, angestrebtem Stil, Zielgruppe etc., und Unterlagen – wie z. B. terminologische Indizes, Vergleichstexte etc. – bereitzustellen.

5  Vereinbarung von Lieferfristen

5.1  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Auftrag gegebene Leistung im Rahmen seiner Kapazitätsgrenzen so schnell als möglich auszuführen. Ein fixer Liefertermin für das bearbeitete Textkorpus oder den kreierten Text bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

5.2  Ist die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist ein wesentlicher Bestandteil der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistung – beispielsweise, weil der Auftraggeber selbst an fixe Abgabefristen gebunden ist –, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Annahme des Auftrages von diesem Umstand Mitteilung zu geben.

5.3  Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber die für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig beibringt. Die Lieferfrist muss dann nicht eingehalten werden, wenn der Auftraggeber seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen (s. 9) nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an dem entsprechenden Auftrag so lange zu unterbrechen, bis der Auftraggeber diese Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt.

5.4  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber der zu erbringenden Dienstleistung umgehend zu informieren, sobald sich absehen lässt, dass ein vertraglich vereinbarter Lieferungstermin nicht einzuhalten ist. Bevor der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Kontrakt mit dem Auftragnehmer unter Berufung auf die Nichteinhaltung der Lieferfrist fristlos zu kündigen, hat er dem Auftragnehmer nach Verstreichen des vereinbarten Termins eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Leistung zu setzen. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass die in Auftrag gegebene Leistung erbracht worden ist, kann der Auftraggeber fristlos vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer verliert damit den Honoraranspruch auf jene Leistungen, die nach der Vertragskündigung durch den Auftraggeber nicht mehr erbracht werden konnten. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des durch den Auftraggeber nicht mehr zu zahlenden Honoraranteils ist die Stundenkalkulation des Kostenvoranschlages. Darüber hinaus muss der Auftraggeber nur noch 50 % des Anteils der vor der Kündigung durch den Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen vergüten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Lieferungsfrist besteht gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6  Übermittlung der Texte

6.1  Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche elektronische, postalische, per Fax oder Kurier erfolgende Übersendung der bearbeiteten oder erstellten Texte und kann im Falle des Misserfolges der Übermittlung für etwaige entstandene Schäden keine Haftung übernehmen. Der Auftragnehmer hat seine diesbezüglichen Verpflichtungen vielmehr mit der Gabe der fertiggestellten Texte in den jeweils vereinbarten Versand erfüllt.

6.2  Das Risiko einer Veränderung der fernübermittelten Daten auf dem Übertragungswege sowie eines Befalls mit elektronischen Computerviren trägt bei Versand auf einem elektronischen Weg ausschließlich der Auftraggeber. Hiervon ausgenommen sind allein das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7  Haftung

7.1  Allgemeines

Die Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich auf das vereinbarte Honorar für den betreffenden Auftrag beschränkt, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Der Auftragnehmer haftet für mittelbare Schäden wie Schäden durch entgangenen Gewinn, welche durch eine fehlerhafte Korrektur oder eine mangelhafte Lektorats- bzw. Textleistung entstehen, ebenfalls nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2  Höhere Gewalt

7.2.1  Als höhere Gewalt gilt das Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse, die die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder verhindern, insbesondere Betriebsstörungen, auch aufseiten der vom Auftragnehmer beauftragten Zulieferer, allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässe, Netzwerkfehler, behördliche Eingriffe oder Arbeitskämpfe.

7.2.2  Fälle höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für die Wahrung vereinbarter Fristen oder die Einhaltung fixierter Termine.

 

7.2.3  Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Auftragnehmer als Auftraggeber zum Vertragsrücktritt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jedoch angemessenen Ersatz für bereits erbrachte Leistungen zu gewähren.

 

7.3  Haftung für Mängel (Gewährleistung)

 

7.3.1  Haftung für Mängel beim Korrektorat

 

7.3.1.1  Der Auftragnehmer sowie die eventuell von ihm beauftragten unabhängigen Korrektoren verpflichten sich, den Text einer so sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen, dass er nach dem Korrekturvorgang möglichst keine Fehler mehr aufweist. Dessen ungeachtet gilt die vereinbarte Korrektoratleistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss des Korrekturgangs durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthografie, Grammatik und Interpunktion) auf drei Normseiten nachweisbar ist, wobei eine Normseite als 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen (30 Zeilen à 60 Anschläge) beinhaltend definiert wird. Dieser Berechnung wird die Gesamtmenge des korrigierten Textes zugrunde gelegt.

7.3.1.2 Liegt die Fehlerquote des vom Auftraggeber zwecks Korrektorats übermittelten Textes bei durchschnittlich mehr als zehn Fehlern pro Normseite (s. 7.3.1.1), so gilt die vereinbarte Korrektoratleistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthografie, Grammatik, Interpunktion) auf zwei Normseiten nachweisbar ist. Diese erhöhte Fehlertoleranz ist dem Auftraggeber auch dann abzuverlangen, wenn der Auftragnehmer oder ein von diesem beauftragter unabhängiger Korrektor auf Wunsch des Auftraggebers, beispielsweise infolge nah bevorstehender Abgabetermine eines Manuskriptes o. Ä., durchschnittlich mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert. Dieser Tolerabilitätsberechnung wird ebenfalls die Gesamtmenge des korrigierten Textes zugrunde gelegt.

 

7.3.1.3  Ist der Text nach Abschluss des Korrektorats mit einer Fehleranzahl behaftet, welche die unter 7.3.1.1 und 7.3.1.2 genannten Toleranzgrenzen übersteigt, so kann der Auftraggeber die Leistung als mangelhaft reklamieren. Eine Reklamation ist fristgerecht, wenn sie spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erfolgt. Die Frist beginnt am dem Übermittlungs- bzw. Versandtag folgenden Tag. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Korrektur als genehmigt. Eine Reklamation ist begründet, wenn der Auftraggeber die im Text nach Korrektoratschluss verbliebenen Fehler durch entsprechende Markierungen für den Auftragnehmer nachvollziehbar kennzeichnet, so dass die Berechtigung der Reklamation ohne unbilligen Aufwand festgestellt werden kann.

Ist eine Reklamation des Auftraggebers fristgerecht, begründet und berechtigt, so kann dieser die außerordentliche Kündigung des Korrektoratvertrages mit dem Auftragnehmer aussprechen.

7.3.1.4  Spricht der Auftraggeber eine berechtigte außerordentliche Kündigung seines Korrektoratvertrages mit dem Auftragnehmer aus, so verbleibt diesem lediglich der Anspruch auf einen seinen tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechenden Teil des Honorars (§ 628 BGB).

 

7.3.1.5  Eine Haftung für etwaige Mängel ist ausgeschlossen, wenn die zu korrigierende Vorlage unleserlich oder beschädigt ist.

 

7.3.2  Haftung für Mängel bei Lektorat und Text

Aufgrund des stark subjektiv eingefärbten und an persönlichen Bewertungsmaßstäben ausgerichteten Charakters des Lektorats und des Textens sowie des Fehlens einer nach allgemein anerkannten objektiven Maßstäben urteilenden autoritativen Ordnungsinstanz, die – wie der Duden bzw. seine Redaktion im Falle des Korrektorats – im Streitfall zurate gezogen werden könnte, wird eine Mängelhaftung bei diesen Dienstleistungen ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Auftragnehmer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Möglichkeit der kostenfreien Anforderung einer zu lektorierenden oder zu textenden Probeseite durch den Auftraggeber hin. Auf die Erstellung einer solchen Probeseite durch den Auftragnehmer besteht kein rechtlicher Anspruch. Es handelt sich dabei vielmehr um eine nicht einklagbare und auf Kulanz basierende Usance des Auftragnehmers, die die Entscheidungsfindung potenzieller Auftraggeber erleichtern soll.

7.4  Das Risiko einer eventuellen rechtlichen Unzulässigkeit vom Auftragnehmer erstellter werblicher Texte trägt der Auftraggeber.

8  Preise

Bei den im Kostenvoranschlag angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise. Sie enthalten Umsatzsteuer und alle eventuell anfallenden Zulagen. Entstehen dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung allerdings darüber hinaus nicht unerhebliche Kosten – z. B. Paketporto für die Rücksendung umfangreicher Manuskripte, notwendige Fahrten zum Auftraggeber etc. –, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der einer Auftragskalkulation zugrunde liegende Stundenpreis behält auch dann seine Gültigkeit, wenn sich nach Erteilung des Auftrages eine Preissenkung oder -erhöhung ergeben sollte.

Der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auf der Basis der geltenden Stundentarife kalkulierte und in Kostenvoranschlag, Auftrag sowie Auftragsbestätigung genannte vereinbarte Gesamtpreis der Leistung ist für beide Vertragspartner auch dann verbindlich, wenn sich ein tatsächlicher Aufwand ergeben sollte, welcher höher oder niedriger ist als kalkuliert.
Pro Auftrag wird grundsätzlich mindestens ein volles Stundenhonorar in Rechnung gestellt. Bei Ausnahmen – wie langfristigen Rahmenverträgen, Dauerbetreuungen etc. –, in denen der Auftragnehmer bereit ist, monatliche oder längere Zeitabschnitte umfassende Sammelrechnungen auszustellen, wird die individuelle Regelung jeweils vertraglich festgeschrieben.

9  Zahlung

9.1  Der Auftragnehmer versendet nach Erfüllung des Korrektorat-, Lektorat- oder Textauftrages per Post, Fax oder E-Mail eine Rechnung an den Auftraggeber. Diese ist innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.

9.2  Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vor oder während des Erbringens der Leistung Voraus- bzw. Teilzahlungen zu verlangen. Diese Anzahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.

9.3  Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Ihre Höhe liegt fünf Prozent über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.