|
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Zustandekommen des Vertrages
2 Beauftragung Dritter
3 Leistungsumfang
4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5 Vereinbarung von Lieferfristen
6 Übermittlung der Texte
7 Haftung
8 Preise
9 Zahlung
10 Datenschutz
11 Gerichtsstand
12 Schlussbestimmungen
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen Worte
& Wörter Thomas Hübener, Marie Kalka, GbR (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber kommt zustande,
wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text zusammen mit einem
vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages
aufgrund einer unverbindlichen Anfrage beim Auftragnehmer vollständig
eingegangen ist und der Auftrag vom Auftragnehmer angenommen und bestätigt
wurde. Im Fall einer Textleistung kommt der Vertrag zustande, wenn einem
vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag eine Bestätigung durch
den Auftragnehmer folgt.
1.2 Im Falle der Vereinbarung einer zu leistenden Anzahlung kommt
der Vertrag bei Erfüllung der unter 1.1 genannten Voraussetzungen
erst nach Zahlungseingang zustande.
1.3 Jeder Vertrag basiert auf den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung für die Gesamtdauer
der Geschäftsbeziehungen, also auch für etwaige zukünftige
Aufträge, anerkannt werden. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch
dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
2 Beauftragung Dritter
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Korrekturen,
Lektorate und Textleistungen selbst vorzunehmen, sondern kann unabhängige
Korrektoren, Lektoren und Texter, deren in internen Prüfungen ermittelte
Qualifikation den Maßstäben des Auftragnehmers gerecht wird,
mit der Bearbeitung der erhaltenen Aufträge betrauen. Eine Rechtsbeziehung
des Auftraggebers besteht auch bei einer solchen Einschaltung zuliefernder
Dritter ausschließlich zum Unternehmen Worte & Wörter
Thomas Hübener, Marie Kalka, GbR.
3 Leistungsumfang
3.1 Korrektorat
Das Korrektorat auf Papier erfolgt nach den Regelungen der DIN 16 511,
deren wichtigste Korrekturzeichen in der jeweils aktuellen Ausgabe des
Duden Band 1 Die deutsche Rechtschreibung aufgeführt
und exemplifiziert werden. Geprüft wird ausschließlich, ob
Orthographie, Grammatik und Interpunktion des Textes regelkonform sind.
Die Korrektur von Stil und Inhalt des Textes sowie die Überprüfung
der richtigen Schreibung von Eigennamen etc. sind nicht Gegenstand der
Leistung. Eine von den Regeln der offiziellen Orthographie, wie sie im
jeweils aktuellen Standardwerk Duden niedergelegt sind, abweichende
Schreibung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im Auftragsschreiben
sowie der Beifügung einer Liste der betreffenden Alternativformen.
Wird im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich die Korrektur nach den
Vorschriften der alten Rechtschreibung gewünscht, so erfolgt sie
auf der Grundlage der neuen amtlichen und ab 01. August 2006 allein verbindlichen
Rechtschreibregeln.
3.2 Lektorat
Das Lektorat erfolgt zusätzlich zur Korrektoratleistung. Es wird
grundsätzlich in digitaler Form und nur in Ausnahmefällen auf
Papier vorgenommen. Geprüft und verbessert wird die stilistisch-formale
Qualität des Manuskriptes. Das Lektorat beinhaltet u.a. die Vereinheitlichung
etwaiger differierender Tonhöhen des Textes sowie die Vermeidung
umgangssprachlicher, redundanter, wiederholender, tautologischer und semantisch
widersprüchlicher Wendungen. Der Text wird dem vom Auftraggeber gewünschten
und approximativ im Auftrag schriftlich zu umreißenden ästhetischen
Duktus lakonisch-nüchtern, mitreißend, metaphernreich,
"wissenschaftlich" etc. angepasst. Auf Wunsch des Auftraggebers
erfolgt, falls es dem Auftragnehmer aufgrund fehlenden erforderlichen
wissenschaftlichen Spezialwissens nicht unmöglich ist, nach schriftlicher
Verankerung im Vertrag auch ein inhaltliches Lektorat, das logischen Aufbau,
Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Argumentationsganges
prüft und gegebenenfalls verbessert.
3.3 Texte
3.3.1 Der Leistungsumfang der Textleistungen richtet sich nach der
spezifischen Ausgestaltung im Vertrag.
3.3.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein
einmaliges Nutzungsrecht des erstellten Textes für die vertraglich
vereinbarten Werbeformen und Medien. Ein über den vertraglich festgeschriebenen
Rahmen hinausgehender Einsatz der durch den Auftragnehmer erstellten Texte
sowie ihre Verwendung in anderen als den im Kontrakt mit dem Auftragnehmer
fixierten Kontexten bedarf separater Verhandlungen und muss zu den Konditionen
des Auftragnehmers und Texturhebers honoriert werden. Jede Verwertungsrechtverletzung
durch vereinbarungswidrige Mehrfachnutzung von durch den Auftragnehmer
erstellten Texten kann strafrechtlich verfolgt werden.
4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer
eine gut lesbare Version des zu korrigierenden oder zu lektorierenden
Textes vorliegt. Er hat ferner alle zur Erbringung der gewünschten
Leistung erforderlichen sachdienlichen Informationen insbesondere
hinsichtlich Verwendungszweck, angestrebtem Stil, Zielgruppe etc.
und Unterlagen wie z.B. terminologische Indizes, Vergleichstexte
etc. bereitzustellen.
5 Vereinbarung von Lieferfristen
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
in Auftrag gegebene Leistung im Rahmen seiner Kapazitätsgrenzen so
schnell als möglich auszuführen. Ein fixer Liefertermin für
das bearbeitete Textkorpus oder den kreierten Text bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
5.2 Ist die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist ein wesentlicher
Bestandteil der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistung
beispielsweise, weil der Auftraggeber selbst an fixe Abgabefristen gebunden
ist , so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer vor
Annahme des Auftrages von diesem Umstand Mitteilung zu geben.
5.3 Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen,
wenn der Auftraggeber die für die Leistungserbringung notwendigen
Unterlagen nicht rechtzeitig beibringt. Die Lieferfrist muss dann nicht
eingehalten werden, wenn der Auftraggeber seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen
(s. 9) nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Arbeit an dem entsprechenden Auftrag so lange zu unterbrechen, bis
der Auftraggeber diese Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt.
5.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber der zu
erbringenden Dienstleistung umgehend zu informieren, sobald sich absehen
lässt, dass ein vertraglich vereinbarter Lieferungstermin nicht einzuhalten
ist. Bevor der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Kontrakt
mit dem Auftragnehmer unter Berufung auf die Nichteinhaltung der Lieferfrist
fristlos zu kündigen, hat er dem Auftragnehmer nach Verstreichen
des vereinbarten Termins eine angemessene Nachfrist für die Erbringung
der Leistung zu setzen. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass die
in Auftrag gegebene Leistung erbracht worden ist, kann der Auftraggeber
fristlos vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer verliert damit
den Honoraranspruch auf jene Leistungen, die nach der Vertragskündigung
durch den Auftraggeber nicht mehr erbracht werden konnten. Berechnungsgrundlage
für die Ermittlung des durch den Auftraggeber nicht mehr zu zahlenden
Honoraranteils ist die Stundenkalkulation des Kostenvoranschlages. Darüber
hinaus muss der Auftraggeber nur noch 50 % des Anteils der vor der Kündigung
durch den Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen vergüten. Ein
Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Lieferungsfrist besteht
gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6 Übermittlung der Texte
6.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie
für eine erfolgreiche elektronische, postalische, per Fax oder Kurier
erfolgende Übersendung der bearbeiteten oder erstellten Texte und
kann im Falle des Misserfolges der Übermittlung für etwaige
entstandene Schäden keine Haftung übernehmen. Der Auftragnehmer
hat seine diesbezüglichen Verpflichtungen vielmehr mit der Gabe der
fertiggestellten Texte in den jeweils vereinbarten Versand erfüllt.
6.2 Das Risiko einer Veränderung der fernübermittelten
Daten auf dem Übertragungswege sowie eines Befalls mit elektronischen
Computerviren trägt bei Versand auf einem elektronischen Weg ausschließlich
der Auftraggeber. Hiervon ausgenommen sind allein das Vorliegen von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
7 Haftung
7.1 Allgemeines
Die Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich auf das vereinbarte
Honorar für den betreffenden Auftrag beschränkt, sofern der
Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden
ist. Der Auftragnehmer haftet für mittelbare Schäden wie Schäden
durch entgangenen Gewinn, welche durch eine fehlerhafte Korrektur oder
eine mangelhafte Lektorats- bzw. Textleistung entstehen, ebenfalls nur
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Höhere Gewalt
7.2.1 Als höhere Gewalt gilt das Eintreten unvorhersehbarer
Ereignisse, die die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß
zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder verhindern, insbesondere
Betriebsstörungen, auch auf Seiten der vom Auftragnehmer beauftragten
Zulieferer, allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässe,
Netzwerkfehler, behördliche Eingriffe oder Arbeitskämpfe.
7.2.2 Fälle höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer
von jeglicher Haftung für die Wahrung vereinbarter Fristen oder die
Einhaltung fixierter Termine.
7.2.3 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt
berechtigt sowohl Auftragnehmer als Auftraggeber zum Vertragsrücktritt.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jedoch angemessenen Ersatz für
bereits erbrachte Leistungen zu gewähren.
7.3 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
7.3.1 Haftung für Mängel beim Korrektorat
7.3.1.1 Der Auftragnehmer sowie die eventuell von ihm beauftragten
unabhängigen Korrektoren verpflichten sich, den Text einer so sorgfältigen
Überprüfung zu unterziehen, dass er nach dem Korrekturvorgang
möglichst keine Fehler mehr aufweist. Dessen ungeachtet gilt die
vereinbarte Korrektoratleistung auch dann noch als erfolgreich erbracht,
wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein
Fehler (Orthographie, Grammatik und Interpunktion) auf drei Normseiten
nachweisbar ist, wobei eine Normseite als 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen
(30 Zeilen à 60 Anschläge) beinhaltend definiert wird. Dieser
Berechnung wird die Gesamtmenge des korrigierten Textes zugrunde gelegt.
7.3.1.2 Liegt die Fehlerquote des vom Auftraggeber zwecks Korrektorats
übermittelten Textes bei durchschnittlich mehr als zehn Fehlern pro
Normseite (s. 7.3.1.1), so gilt die vereinbarte Korrektoratleistung auch
dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen
durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Orthographie, Grammatik, Interpunktion)
auf zwei Normseiten nachweisbar ist. Diese erhöhte Fehlertoleranz
ist dem Auftraggeber auch dann abzuverlangen, wenn der Auftragnehmer oder
ein von diesem beauftragter unabhängiger Korrektor auf Wunsch des
Auftraggebers, beispielsweise infolge nah bevorstehender Abgabetermine
eines Manuskriptes o.ä., durchschnittlich mehr als 40 Seiten pro
Tag korrigiert. Dieser Tolerabilitätsberechnung wird ebenfalls die
Gesamtmenge des korrigierten Textes zugrunde gelegt.
7.3.1.3 Ist der Text nach Abschluss des Korrektorats mit einer Fehleranzahl
behaftet, welche die unter 7.3.1.1 und 7.3.1.2 genannten Toleranzgrenzen
übersteigt, so kann der Auftraggeber die Leistung als mangelhaft
reklamieren. Eine Reklamation ist fristgerecht, wenn sie spätestens
innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer
erfolgt. Die Frist beginnt am dem Übermittlungs- bzw. Versandtag
folgenden Tag. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt
die Korrektur als genehmigt. Eine Reklamation ist begründet, wenn
der Auftraggeber die im Text nach Korrektoratschluss verbliebenen Fehler
durch entsprechende Markierungen für den Auftragnehmer nachvollziehbar
kennzeichnet, so dass die Berechtigung der Reklamation ohne unbilligen
Aufwand festgestellt werden kann.
Ist eine Reklamation des Auftraggebers fristgerecht, begründet und
berechtigt, so kann dieser die außerordentliche Kündigung des
Korrektoratvertrages mit dem Auftragnehmer aussprechen.
7.3.1.4 Spricht der Auftraggeber eine berechtigte außerordentliche
Kündigung seines Korrektoratvertrages mit dem Auftragnehmer aus,
so verbleibt diesem lediglich der Anspruch auf einen seinen tatsächlich
erbrachten Leistungen entsprechenden Teil des Honorars (§ 628 BGB).
7.3.1.5 Eine Haftung für etwaige Mängel ist ausgeschlossen,
wenn die zu korrigierende Vorlage unleserlich oder beschädigt ist.
7.3.2 Haftung für Mängel bei Lektorat und Text
Aufgrund des stark subjektiv eingefärbten und an persönlichen
Bewertungsmaßstäben ausgerichteten Charakters des Lektorats
und des Textens sowie des Fehlens einer nach allgemein anerkannten objektiven
Maßstäben urteilenden autoritativen Ordnungsinstanz, die
wie der Duden bzw. seine Redaktion im Falle des Korrektorats im
Streitfall zu Rate gezogen werden könnte, wird eine Mängelhaftung
bei diesen Dienstleistungen ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Auftragnehmer weist in diesem
Zusammenhang ausdrücklich auf die Möglichkeit der kostenfreien
Anforderung einer zu lektorierenden oder zu textenden Probeseite durch
den Auftraggeber hin. Auf die Erstellung einer solchen Probeseite durch
den Auftragnehmer besteht kein rechtlicher Anspruch. Es handelt sich dabei
vielmehr um eine nicht einklagbare und auf Kulanz basierende Usance des
Auftragnehmers, die die Entscheidungsfindung potentieller Auftraggeber
erleichtern soll.
7.4 Das Risiko einer eventuellen rechtlichen Unzulässigkeit
vom Auftragnehmer erstellter werblicher Texte trägt der Auftraggeber.
8 Preise
Bei allen Preisen handelt es sich um Bruttopreise.
Sie enthalten alle eventuell anfallenden Steuern und Zulagen. Entstehen
dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung allerdings
darüber hinaus nicht unerhebliche Kosten z.B. Paketporto für
die Rücksendung umfangreicher Manuskripte, notwendige Fahrten zum
Auftraggeber etc. , so werden diese zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Die aktuellen Tarife können der Aufstellung unter dem Menüpunkt
"Preise" entnommen werden. Der einer Auftragskalkulation zugrunde
liegende Stundenpreis behält auch dann seine Gültigkeit, wenn
sich nach Erteilung des Auftrages eine Preissenkung oder -erhöhung
ergeben sollte.
Der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auf der Basis der geltenden
Stundentarife kalkulierte und in Kostenvoranschlag, Auftrag sowie Auftragsbestätigung
genannte vereinbarte Gesamtpreis der Leistung ist für beide Vertragspartner
auch dann verbindlich, wenn sich ein tatsächlicher Aufwand ergeben
sollte, welcher höher oder niedriger ist als kalkuliert.
Pro Auftrag wird grundsätzlich mindestens ein volles Stundenhonorar
in Rechnung gestellt. Bei Ausnahmen wie langfristigen Rahmenverträgen,
Dauerbetreuungen etc. , in denen der Auftragnehmer bereit ist, monatliche
oder längere Zeitabschnitte umfassende Sammelrechnungen auszustellen,
wird die individuelle Regelung jeweils vertraglich festgeschrieben.
9 Zahlung
9.1 Der Auftragnehmer versendet nach Erfüllung
des Korrektorat-, Lektorat- oder Textauftrages per Post, Fax oder E-Mail
eine Rechnung an den Auftraggeber. Diese ist innerhalb von vierzehn Tagen
ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
9.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vor oder während
des Erbringens der Leistung Voraus- bzw. Teilzahlungen zu verlangen. Diese
Anzahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.
9.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Ihre Höhe
liegt fünf Prozent über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank.
10 Datenschutz
Alle dem Auftragnehmer und den durch ihn beauftragten
unabhängigen Korrektoren, Lektoren oder Textern übermittelten
Daten werden vertraulich behandelt und nach vollständigem Zahlungseingang
gelöscht, falls sie zwecks Erbringung der jeweiligen Leistung auf
digitalen Medien gespeichert wurden.
Die unter 6 geregelten Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
11 Gerichtsstand
Im Falle juristischer Auseinandersetzungen ist der
Gerichtsstand Hannover. Auf das vertragliche Verhältnis zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ergänzend gelten die Vorschriften des Dienstvertrages (§§
611 ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB).
12 Schlussbestimmungen
Sämtliche an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorzunehmenden Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile davon nicht
berührt (§ 306 BGB).
Stand: 01.05.2007 ©
2006 Worte & Wörter
|